AH42.00-P-0001-06B Hinweise zur Prüfung von elektronischen Bauteilen und Systemen auf Unfallschäden Typ 129, 140, 168, 170, 202, 203, 208, 209, 210.08, 210.28, 211, 215, 219, 220, 230, 240

Behandlung von ESP- oder SBC-Teilen bei Unfallfahrzeugen
Ist Aufgrund der Größe des Schadens am Fahrzeug oder an der Position und äußerem Erscheinungsbild der Hydraulikeinheit nach dem Unfall erkennbar, dass die Hydraulikeinheit einen starken Stoß erhalten hat, so ist diese zu erneuern.
Anzeichen hierfür sind z. B.:
Hydraulikleitungen geknickt
Anschlüsse an Hydraulikeinheit undicht
Elektrische Leitungen oder Steckkupplungen beschädigt
Metallblock der Hydraulikeinheit zeigt Beschädigungsspuren
Hydraulikeinheit ist aus der Halterung gesprungen und läßt sich nicht ohne weiteres wieder einsetzen.
Sollte dies nicht zutreffen, muss die Anlage trotzdem einer gründlichen Funktionsprüfung unterzogen werden.
Magnetventile und Pumpe müssen mit Hilfe der entsprechenden Prüfschritte des Diagnose-Handbuches oder des Diagnose-Assistenz-Systems (DAS) überprüft werden.
  Prüf- und Reparaturarbeiten
Alle Arbeiten die das elektronische Fahrpedal (EFP) betreffen, sind in der Gruppe 07 (ME, MSM, CDI) beschrieben.